Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab: 28. Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die vertragliche Beziehung zwischen der Kolsetu GmbH („Kolsetu“, „wir“, „uns“) und dem Kunden („Kunde“, „Sie“) für den Zugriff auf und die Nutzung der Elba AI-Sprachautomatisierungsplattform und der zugehörigen Dienste („Dienste“). Sie gelten sowohl für die Enterprise-Abonnement-Spur (angenommen über ein unterzeichnetes Bestellformular) als auch für die Self-Serve-Abonnement-Spur (angenommen über Online-Registrierung und Kaufabwicklung).
Diese AGB bilden das kommerzielle Rückgrat der Vereinbarung. Produktspezifische Bedingungen, Service Level Agreements, Funktionsverfügbarkeit, Plattformmodifikationen und spurenbezogene Bedingungen sind in den geltenden Elba-Servicebedingungen festgelegt – entweder den Elba Enterprise Service Terms oder den Elba Self-Serve Terms –, die durch Verweis in die Vereinbarung aufgenommen werden. Im Falle eines Konflikts haben die Elba-Servicebedingungen für produktspezifische Angelegenheiten Vorrang vor diesen AGB; diese AGB haben in allen anderen Belangen Vorrang.
Kolsetu schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern (§ 14 BGB). Durch den Abschluss der Vereinbarung versichert und garantiert der Kunde, dass er in seiner Eigenschaft als Unternehmer und nicht als Verbraucher handelt.
1. Definitionen
In diesen AGB haben die folgenden Begriffe die unten aufgeführten Bedeutungen. Begriffe, die hier verwendet, aber nicht definiert sind, haben die Bedeutungen, die in den geltenden Elba-Servicebedingungen oder der Datenverarbeitungsvereinbarung angegeben sind.
Agent | Eine KI-gestützte Sprach-, Nachrichten- oder andere automatisierte Interaktionsinstanz, die über die Elba-Plattform konfiguriert, bereitgestellt oder betrieben wird, einschließlich jedes Assistentennamens, jeder Persona, Stimme, jedes Workflows oder jeder kundenspezifischen Konfiguration, die dieser Instanz zugewiesen ist. |
Vereinbarung | Diese AGB, die geltenden Elba-Servicebedingungen (Enterprise oder Self-Serve), die Datenverarbeitungsvereinbarung und, falls abgeschlossen, das Bestellformular. |
Vertrauliche Informationen | Alle Informationen, die eine Partei der anderen offenlegt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich verstanden werden sollten, einschließlich technischer, kommerzieller, finanzieller und operativer Informationen. |
Kundendaten | Alle Daten, Inhalte und Materialien, die vom Kunden oder seinen Benutzern im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste auf die Plattform hochgeladen werden. |
Dokumentation | Technische und operative Dokumentation für die Dienste, die Kolsetu von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellt. |
Elba | Die proprietäre KI-Sprachautomatisierungsplattform von Kolsetu, einschließlich aller zugehörigen Module, Funktionen, APIs und Schnittstellen. |
Gebühren | Alle vom Kunden für die Dienste zu zahlenden Entgelte gemäß Bestellformular oder Self-Serve-Kaufabwicklung, einschließlich Abonnementgebühren und nutzungsabhängiger Gebühren. |
Rechte an geistigem Eigentum | Alle Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Datenbankrechte und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, ob registriert oder nicht, weltweit. |
Bestellformular | Ein von beiden Parteien unterzeichnetes schriftliches Bestellformular, das diese AGB und die Elba Enterprise Service Terms enthält und die Dienste, Gebühren und andere kommerzielle Bedingungen für Enterprise-Kunden festlegt. |
Dienste | Die Elba-Plattform und alle von Kolsetu im Rahmen der Vereinbarung bereitgestellten zugehörigen Dienste, wie in den geltenden Elba-Servicebedingungen beschrieben. |
Abonnementlaufzeit | Der Zeitraum, in dem der Kunde berechtigt ist, auf die Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen, wie im Bestellformular oder in der Bestätigung der Self-Serve-Kaufabwicklung angegeben. |
Benutzer | Die Mitarbeiter, Auftragnehmer und autorisierten Mitarbeiter des Kunden, die im Namen des Kunden auf die Dienste zugreifen. |
Lizenzgeber | Umfasst 3rd-Party-Softwarelizenzen, die innerhalb der Elba-Plattform verwendet werden. |
2. Vertragsabschluss
Für Enterprise-Kunden kommt die Vereinbarung mit der Unterzeichnung eines Bestellformulars durch beide Parteien zustande. Für Self-Serve-Kunden kommt die Vereinbarung zustande, wenn der Kunde die Registrierung seines Kontos abgeschlossen und diese AGB sowie die Elba Self-Serve Terms während des Online-Kaufvorgangs akzeptiert hat. Die Annahme einer Self-Serve-Bestellung durch Kolsetu wird durch die Bereitstellung von Anmeldeinformationen für das Konto bestätigt.
Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen und haben keine Gültigkeit, auch wenn Kolsetu ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Dienste
3.1 Bereitstellung der Dienste
Kolsetu stellt dem Kunden die Dienste während der Abonnementlaufzeit gemäß der Vereinbarung zur Verfügung. Kolsetu erbringt die Dienste als Software-as-a-Service-Angebot; es wird keine Software auf den Systemen des Kunden installiert. Die spezifischen Funktionen, Service Level Agreements, Support-Berechtigungen, Plattformmodifikationsrechte und andere produktspezifische Bedingungen, die für jede Abonnement-Spur gelten, sind ausschließlich in den geltenden Elba-Servicebedingungen festgelegt.
3.2 Unterauftragnehmer
Kolsetu kann Unterauftragnehmer und Drittanbieter bei der Erbringung der Dienste einsetzen. Kolsetu bleibt gegenüber dem Kunden für die Erfüllung aller an Unterauftragnehmer delegierten Verpflichtungen verantwortlich. Der Einsatz von Subprozessoren für die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenverarbeitungsvereinbarung.
4. Lizenzgewährung
Vorbehaltlich der Einhaltung der Vereinbarung durch den Kunden und der rechtzeitigen Zahlung aller Gebühren gewährt Kolsetu dem Kunden eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung der Dienste während der Abonnementlaufzeit ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden.
Die Lizenz gestattet dem Kunden nicht: (a) die Dienste oder Teile davon zu kopieren, zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen oder abgeleitete Werke davon zu erstellen; (b) die Dienste durch Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung oder auf andere Weise zu dekonstruieren und zu versuchen, den Quellcode, die zugrunde liegenden Modelle, Algorithmen oder die Architektur der Dienste zu ermitteln; (c) die Dienste an Dritte zu unterlizenzieren, weiterzuverkaufen, zu übertragen, abzutreten oder anderweitig verfügbar zu machen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Rahmen einer separaten schriftlichen Wiederverkäufer- oder Partnervereinbarung mit Kolsetu gestattet; (d) die Dienste zum Erstellen, Trainieren, Benchmarking oder anderweitigen Entwickeln eines Produkts oder einer Dienstleistung zu verwenden, die mit Elba oder einem Angebot von Kolsetu konkurriert; (e) die Dienste in einer Weise zu nutzen, die Nutzungsbeschränkungen, Zugriffskontrollen oder technische Einschränkungen umgeht; oder (f) proprietäre Hinweise, Marken oder Etiketten auf oder in den Diensten zu entfernen, zu verdecken oder zu ändern.
Alle Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben Kolsetu vorbehalten. Der Kunde erwirbt durch die Vereinbarung kein Eigentumsrecht an den Diensten, der Elba-Plattform oder an Rechten an geistigem Eigentum von Kolsetu. Jede Nutzung der Dienste außerhalb des Umfangs dieser Lizenz stellt eine wesentliche Verletzung der Vereinbarung dar.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Zulässige Nutzung
Der Kunde darf die Dienste nur für rechtmäßige Zwecke und in Übereinstimmung mit der Vereinbarung sowie allen geltenden Gesetzen und Vorschriften nutzen. Der Kunde darf die Dienste nicht in einer Weise nutzen, die: (a) die Rechte an geistigem Eigentum oder andere Rechte Dritter verletzt; (b) rechtswidrige, schädliche, diffamierende, obszöne oder anderweitig anstößige Inhalte überträgt; (c) Malware, Viren oder anderen bösartigen Code in die Systeme von Kolsetu einschleust; (d) versucht, unbefugten Zugriff auf die Infrastruktur, Systeme oder Daten anderer Kunden von Kolsetu zu erlangen; (e) den Betrieb, die Sicherheit oder die Integrität der Dienste beeinträchtigt; oder (f) die künstliche Natur eines Agenten verschleiert oder wesentlich falsch darstellt, eine identifizierbare natürliche Person ohne rechtmäßige Befugnis nachahmt oder keine gesetzlich vorgeschriebene Transparenzhinweis bereitstellt.
5.2 Kontosicherheit
Der Kunde ist für die Wahrung der Vertraulichkeit seiner Anmeldedaten und für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter seinem Konto stattfinden. Der Kunde hat Kolsetu unverzüglich über jeden bekannten oder vermuteten unbefugten Zugriff oder jede Sicherheitsverletzung zu informieren, die sein Konto betrifft. Kolsetu haftet nicht für Verluste oder Schäden, die aus der Nichteinhaltung angemessener Kontosicherheit durch den Kunden entstehen.
5.3 Benutzer
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Einhaltung der Vereinbarung durch alle Nutzer sicherzustellen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Anzahl der Nutzer keine in der Bestellung oder im Self-Service-Abonnement festgelegten Grenzen überschreitet. Der Kunde bleibt für die Handlungen und Unterlassungen seiner Nutzer in Bezug auf die Dienste vollumfänglich verantwortlich, als ob es seine eigenen wären.
5.4 Kundendaten
Der Kunde behält alle Rechte an den Kundendaten. Der Kunde gewährt Kolsetu eine beschränkte Lizenz zur Verarbeitung der Kundendaten ausschließlich in dem Umfang, der zur Erbringung der Dienste gemäß der Vereinbarung erforderlich ist. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Rechte, Lizenzen und Zustimmungen verfügt, um Kundendaten an die Dienste zu übermitteln, und dass dies keine geltenden Gesetze oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Qualität, Rechtmäßigkeit und Angemessenheit aller Kundendaten.
5.5 Offenlegung von KI-Interaktionen
Wenn ein Agent direkt mit natürlichen Personen interagiert, hat der Kunde sicherzustellen, dass diese Personen spätestens zu Beginn der ersten Interaktion klar darüber informiert werden, dass sie mit einem künstlichen Intelligenzsystem interagieren, es sei denn, dies ergibt sich aus den Umständen und dem Nutzungskontext offensichtlich.
Kolsetu kann eine grundlegende Formulierung für die KI-Offenlegung oder eine Standardkonfiguration bereitstellen. Der Kunde kann diese Formulierung anpassen oder ersetzen, um die geltende Sprache, Stimme, den Kanal, die Marke, den Assistentennamen oder den Bereitstellungskontext widerzuspiegeln, vorausgesetzt, die Ersetzung bleibt klar, unterscheidbar und explizit, dass die Interaktion ein künstliches Intelligenzsystem beinhaltet.
Der Kunde darf die KI-Offenlegung nicht entfernen, unterdrücken, verschleiern oder widersprechen, es sei denn, es wird eine ebenso klare und gesetzeskonforme Offenlegung an ihrer Stelle implementiert.
Der Kunde erkennt an, dass er die Stimme, Sprache, Begrüßung, Prompts, den Workflow, den Kanal und andere Interaktionseinstellungen des Agenten kontrolliert und ändern kann. Der Kunde ist dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob die erforderliche Offenlegung in jeder aktiven Konfiguration korrekt implementiert ist, und diese nach jeder Änderung beizubehalten.
Bevor ein Agent für die Interaktion mit natürlichen Personen aktiviert wird, muss der Kunde bestätigen, dass die erforderliche Offenlegung implementiert und getestet wurde. Bei Self-Service-Bereitstellungen kann diese Bestätigung über den Go-Live-Prozess der Plattform erfolgen. Bei Enterprise-Bereitstellungen kann die Bestätigung durch die Abnahme des entsprechenden Statement of Work, die Abnahme von User Acceptance Tests, die Go-Live-Genehmigung, den Projektabnahmeprotokoll oder eine andere schriftliche Bestätigung, die zwischen den Parteien vereinbart wurde, dokumentiert werden.
Kolsetu kann sich auf die Bestätigung des Kunden verlassen, ohne nachfolgende, vom Kunden kontrollierte Änderungen unabhängig zu überprüfen oder kontinuierlich zu überwachen.
Wenn sich die Sprache einer Interaktion ändert und der Kunde nicht vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass die Person die bereits erfolgte Offenlegung verstanden hat, hat der Kunde sicherzustellen, dass die Offenlegung in der neu gewählten Sprache wiederholt wird.
Der Kunde hat fehlende, irreführende oder unzureichende Offenlegungen unverzüglich zu korrigieren und Kolsetu ohne schuldhafte Verzögerung zu benachrichtigen, wenn er feststellt, dass ein Agent ohne die erforderliche Offenlegung tätig war.
Kolsetu kann einen betroffenen Agenten aussetzen oder einschränken, wenn es vernünftigerweise davon ausgeht, dass der fortgesetzte Betrieb ein erhebliches rechtliches, regulatorisches oder drittseitiges Risiko birgt.
6. Gebühren und Zahlung
6.1 Gebühren
Der Kunde zahlt die Gebühren gemäß der Bestellung (Enterprise) oder der Self-Service-Kaufbestätigung (Self-Serve). Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und aller anderen anfallenden Steuern, die zum geltenden Satz hinzugerechnet werden und vom Kunden zu zahlen sind. Die Gebühren sind nicht erstattungsfähig, außer: (a) wenn Kolsetu die Vereinbarung gemäß Abschnitt 13.3 aus eigenem Ermessen kündigt, in welchem Fall im Voraus bezahlte, ungenutzte Gebühren anteilig erstattet werden; oder (b) wie gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
Vom Kunden erworbene Kreditpakete verfallen nicht am Ende des Vertragsjahres, in dem sie gekauft wurden. Unbenutzte Credits bleiben 24 Monate ab Kaufdatum verfügbar, danach verfallen sie und sind nicht erstattungsfähig.
6.2 Zahlungsbedingungen
Enterprise-Kunden zahlen Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern in der Bestellung nichts anderes vereinbart ist. Self-Service-Kunden werden gemäß dem bei der Registrierung gewählten Abrechnungszyklus belastet.
6.3 Zahlungsverzug
Unbeschadet sonstiger Rechte kann Kolsetu, wenn der Kunde einen fälligen Betrag nicht bis zum Fälligkeitsdatum zahlt: (a) ab Fälligkeitsdatum gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnen; und (b) nach mindestens 14-tägiger schriftlicher Ankündigung den Zugang zu den Diensten sperren, bis alle ausstehenden Beträge, einschließlich aufgelaufener Zinsen, vollständig bezahlt sind. Die Sperrung des Zugangs entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. Kolsetu haftet nicht für Verluste, die dem Kunden infolge einer gemäß diesem Abschnitt durchgeführten Sperrung entstehen.
6.4 Gebührenänderungen
Kolsetu kann die Gebühren bei Verlängerung mit einer Frist von mindestens 60 Tagen schriftlich anpassen. Wenn der Kunde die angepassten Gebühren nicht akzeptiert, kann er die Vereinbarung zum Ende der jeweils aktuellen Abonnementlaufzeit kündigen, indem er vor dem Verlängerungsdatum schriftlich kündigt. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste nach dem Verlängerungsdatum gilt als Annahme der angepassten Gebühren. Für Enterprise-Kunden gilt die 60-tägige Kündigungsfrist in diesem Abschnitt nicht für automatische Gebührenanpassungen, die gemäß einer in der Bestellung vereinbarten Preisindexierungsklausel vorgenommen werden.
7. Geistiges Eigentum
7.1 Kolsetu IP
Kolsetu und seine Lizenzgeber behalten alle Rechte an geistigem Eigentum an den Diensten, der Elba-Plattform, aller zugrunde liegenden Technologie, Modelle, Algorithmen, Trainingsdaten, Dokumentation und aller Verbesserungen, Aktualisierungen, Erweiterungen oder abgeleiteten Werke davon, unabhängig davon, ob sie unabhängig oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung entwickelt wurden. Nichts in der Vereinbarung überträgt, weist ab oder lizenziert Kolsetu-Rechte an geistigem Eigentum an den Kunden über die in Abschnitt 4 gewährte beschränkte Zugangslizenz hinaus.
7.2 Kundendaten
Der Kunde behält alle Rechte an geistigem Eigentum an Kundendaten. Kolsetu erwirbt keine Rechte, Titel oder Interessen an Kundendaten außer der beschränkten Verarbeitungslizenz gemäß Abschnitt 5.4 und soweit zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung erforderlich.
7.3 Feedback
Wenn der Kunde Kolsetu Feedback, Vorschläge oder Ideen bezüglich der Dienste gibt ("Feedback"), gewährt der Kunde Kolsetu eine unbefristete, unwiderrufliche, lizenzgebührenfreie, weltweite, voll unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Einbindung, Modifikation und Kommerzialisierung dieses Feedbacks ohne Einschränkung oder Verpflichtung – einschließlich finanzieller Verpflichtung – gegenüber dem Kunden. Der Kunde verzichtet im gesetzlich zulässigen Umfang auf Urheberpersönlichkeitsrechte am Feedback. Feedback beinhaltet keine Kundendaten.
7.4 Nutzungsdaten
Kolsetu kann anonymisierte, aggregierte Daten, die sich aus dem technischen Betrieb der Dienste ergeben ("Nutzungsdaten"), zum Zwecke des Betriebs, der Wartung, der Verbesserung und der Entwicklung der Dienste und der Produkte von Kolsetu sammeln, verarbeiten und nutzen. Nutzungsdaten werden so verarbeitet, dass der Kunde oder eine Einzelperson nicht identifiziert wird und nicht vernünftigerweise zur Identifizierung verwendet werden kann. Nutzungsdaten stellen keine Kundendaten, personenbezogenen Daten gemäß geltendem Datenschutzrecht oder vertrauliche Informationen des Kunden dar, und ihre Nutzung durch Kolsetu unterliegt nicht den Beschränkungen der Datenverarbeitungsvereinbarung oder dieser AGB. Zur Klarstellung: Nichts in diesem Abschnitt gestattet die Verwendung von personenbezogenen Kundendaten für das Training oder Fine-Tuning von KI-Modellen; eine solche Verarbeitung ist ausdrücklich gemäß der Datenverarbeitungsvereinbarung untersagt und dieses Verbot wird durch diesen Abschnitt nicht berührt.
8. Vertraulichkeit
Jede Partei ("Empfangende Partei") wird die vertraulichen Informationen der anderen Partei ("Offenlegende Partei") streng vertraulich behandeln und sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Offenlegenden Partei nicht an Dritte weitergeben. Die Empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder Ausübung ihrer Rechte aus der Vereinbarung verwenden und sie mit mindestens dem gleichen Sorgfaltsgrad schützen, den sie für ihre eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art verwendet, jedoch nicht weniger als angemessene Sorgfalt.
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, die: (a) ohne Verschulden der Empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind oder werden; (b) der Empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits ohne Einschränkung bekannt waren; (c) von der Empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder (d) gesetzlich, durch Verordnung oder durch eine bindende Gerichtsentscheidung offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, die Empfangende Partei gibt der Offenlegenden Partei, wo gesetzlich zulässig, unverzüglich schriftlich Bescheid und leistet angemessene Kooperation bei der Suche nach einer Schutzanordnung oder einer anderen Abhilfe.
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben nach Beendigung der Vereinbarung für fünf Jahre bestehen, außer in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse, die so lange vertraulich bleiben, wie sie nach geltendem Recht als Geschäftsgeheimnisse gelten.
9. Datenschutz
Die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten werden durch die zwischen den Parteien gemäß Art. 28 DSGVO geschlossene Auftragsverarbeitungsvereinbarung geregelt, die Bestandteil der Vereinbarung ist. Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung stellt das Instrument gemäß Art. 28 DSGVO zwischen den Parteien dar und legt die dokumentierten Weisungen des Kunden an Kolsetu als Auftragsverarbeiter fest. Im Falle eines Konflikts zwischen diesen AGB und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung in Bezug auf den Datenschutz hat die Auftragsverarbeitungsvereinbarung Vorrang. Der Kunde erkennt an, dass er als Verantwortlicher für personenbezogene Daten fungiert, die den Diensten übermittelt werden, und dass Kolsetu als Auftragsverarbeiter gemäß den dokumentierten Weisungen des Kunden gemäß der Auftragsverarbeitungsvereinbarung handelt.
10. Gewährleistungen
10.1 Gewährleistungen von Kolsetu
Kolsetu gewährleistet, dass: (a) es über das Recht und die Befugnis verfügt, die Vereinbarung abzuschließen und die hierin enthaltenen Lizenzen zu gewähren; (b) die Dienste während der Abonnementlaufzeit im Wesentlichen gemäß der Dokumentation funktionieren; und (c) Kolsetu geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten gemäß der Auftragsverarbeitungsvereinbarung implementiert und aufrechterhält.
10.2 Gewährleistungen des Kunden
Der Kunde gewährleistet, dass: (a) er über das Recht und die Befugnis verfügt, die Vereinbarung abzuschließen; (b) seine Nutzung der Dienste allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht; und (c) die Kundendaten und deren Nutzung in den Diensten keine Rechte Dritter verletzen.
10.3 Haftungsausschluss
Mit Ausnahme der ausdrücklich in Abschnitt 10.1 genannten Dienste werden die Dienste "wie besehen" bereitgestellt, und Kolsetu gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen ab, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Nichtverletzung oder ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb. Kolsetu übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Dienste die spezifischen Anforderungen des Kunden erfüllen oder dass alle Mängel behoben werden.
11. Haftungsbeschränkung
11.1 Ausschluss indirekter Schäden
Im gesetzlich maximal zulässigen Umfang haftet keine Partei gegenüber der anderen für indirekte, zufällige, spezielle, Folgeschäden oder Strafschäden, einschließlich entgangener Gewinne, Umsatzeinbußen, Datenverlust, Reputationsverlust oder Kosten für Ersatzdienste, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, unabhängig davon, ob die betreffende Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde und unabhängig von der Haftungstheorie.
11.2 Haftungsobergrenze
Vorbehaltlich Abschnitt 11.3 darf die gesamte aggregierte Haftung jeder Partei gegenüber der anderen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergibt – sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig – den höheren der folgenden Beträge nicht überschreiten: (a) die vom Kunden in den 12 Monaten unmittelbar vor dem Ereignis, das den Anspruch begründet, gezahlten Gesamtgebühren; oder (b) der annualisierte Vertragswert gemäß der Bestellformular- oder Self-Service-Kassenbestätigung. Zur Klarstellung: Wenn mehrere Ansprüche aus denselben oder zusammenhängenden Umständen entstehen, werden sie für die Zwecke dieser Obergrenze als ein einziger Anspruch behandelt.
11.3 Ausnahmen
Nichts in diesen AGB beschränkt oder schließt die Haftung einer Partei aus für: (a) Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden; (b) Betrug oder arglistige Täuschung; (c) vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit; (d) die Zahlungspflichten des Kunden gemäß Abschnitt 6; oder (e) jegliche Haftung, die nach geltendem zwingendem Recht nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann.
12. Freistellung
12.1 Durch Kolsetu
Kolsetu verteidigt, entschädigt und hält den Kunden frei von und gegen jegliche Ansprüche Dritter, die behaupten, dass die von Kolsetu bereitgestellten und vom Kunden streng gemäß der Vereinbarung genutzten Dienste Schutzrechte Dritter verletzen. Die Verpflichtungen von Kolsetu gemäß diesem Abschnitt sind davon abhängig, dass der Kunde: (a) Kolsetu unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert; (b) Kolsetu die alleinige und ausschließliche Kontrolle über die Verteidigung, Gegenansprüche und Vergleichsverhandlungen gewährt; und (c) alle angemessenen Kooperationen und Hilfestellungen leistet, die von Kolsetu auf Kosten von Kolsetu angefordert werden. Kolsetu wird keine Vergleiche abschließen, die dem Kunden eine Haftung, Verpflichtung oder ein Schuldeingeständnis auferlegen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden, die nicht unangemessen verweigert werden darf. Wenn die Dienste Gegenstand eines solchen Anspruchs sind oder voraussichtlich sein werden, kann Kolsetu nach eigenem Ermessen: (i) die Dienste ändern, um die angebliche Verletzung zu vermeiden; (ii) eine Lizenz erwerben, die die fortgesetzte Nutzung durch den Kunden gestattet; oder (iii) die betroffenen Dienste kündigen und im Voraus bezahlte, ungenutzte Gebühren anteilig erstatten. Dieser Abschnitt 12.1 stellt die gesamte Haftung von Kolsetu und das alleinige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden in Bezug auf IP-Ansprüche Dritter dar.
12.2 Ausschlüsse von der Freistellung durch Kolsetu
Kolsetu hat keine Freistellungsverpflichtung gemäß Abschnitt 12.1, soweit ein Anspruch aus folgenden Gründen entsteht: (a) Kundendaten oder Anweisungen des Kunden; (b) die Änderung der Dienste durch den Kunden ohne Genehmigung von Kolsetu; (c) die Kombination der Dienste mit Produkten oder Diensten Dritter, die nicht von Kolsetu bereitgestellt oder genehmigt wurden; (d) die Nutzung der Dienste durch den Kunden, nachdem Kolsetu eine nicht verletzende Alternative angeboten hat; oder (e) die Verletzung der Vereinbarung durch den Kunden.
12.3 Durch den Kunden
Der Kunde verteidigt, entschädigt und hält Kolsetu frei von und gegen jegliche Ansprüche Dritter, die sich ergeben aus: (a) der Verletzung der Vereinbarung durch den Kunden; (b) der Verletzung von Rechten Dritter durch Kundendaten; (c) der Nutzung der Dienste durch den Kunden unter Verstoß gegen geltendes Recht; oder (d) den Handlungen oder Unterlassungen der Nutzer des Kunden.
13. Laufzeit und Kündigung
13.1 Abonnementlaufzeit
Die Vereinbarung beginnt am Abonnement-Startdatum, das im Bestellformular bestätigt wird, oder für Self-Service-Kunden am Datum der Kontoaktivierung, und dauert für die Abonnementlaufzeit. Für Enterprise-Kunden verlängert sich die Vereinbarung automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume von 12 Monaten, es sei denn, eine Partei kündigt schriftlich mit einer Frist von mindestens 60 Tagen vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit. Für Self-Service-Kunden verlängert sich die Vereinbarung automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume, die dem bei der Registrierung gewählten Abrechnungszyklus entsprechen, es sei denn, der Kunde kündigt vor Ablauf der jeweils aktuellen Periode. Die Verlängerungspreise richten sich nach Abschnitt 6.4.
13.2 Kündigung aus wichtigem Grund
Jede Partei kann die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung, die die Verletzung detailliert beschreibt, behebt. Ungeachtet des Vorstehenden kann Kolsetu die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung und ohne Nachfrist kündigen, wenn: (a) der Kunde einen fälligen Betrag nicht zahlt und diese Nichterfüllung nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mitteilung behebt; (b) der Kunde eine wesentliche Verletzung von Abschnitt 4 (Lizenzgewährung), Abschnitt 5.1 (Zulässige Nutzung) oder Abschnitt 8 (Vertraulichkeit) begeht; (c) der Kunde vorsätzlich oder wiederholt gegen Abschnitt 5.5 (Offenlegung von KI-Interaktionen) verstößt, eine Verletzung von Abschnitt 5.5 nach Mitteilung durch Kolsetu nicht unverzüglich behebt oder die Umstände anderweitig eine sofortige Kündigung aufgrund erheblicher rechtlicher, regulatorischer oder dritter Risiken rechtfertigen; (d) der Kunde Schutzrechte von Kolsetu verletzt; oder (e) der Kunde zahlungsunfähig wird, Insolvenzverfahren über sich ergehen lassen muss, einen Insolvenzverwalter oder Sachwalter bestellt bekommt oder seinen Geschäftsbetrieb einstellt. Jede Partei kann die Vereinbarung auch sofort kündigen, wenn die andere Partei von einem der in Absatz (e) genannten Insolvenzereignisse betroffen ist.
13.3 Kündigung aus wichtigem Grund (ohne Kündigungsgrund)
Jede Partei kann die Vereinbarung aus wichtigem Grund (ohne Kündigungsgrund) kündigen, indem sie eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von mindestens 60 Tagen vor Ablauf der jeweils aktuellen Abonnementlaufzeit ausspricht. Kündigt Kolsetu aus wichtigem Grund (ohne Kündigungsgrund) während der Abonnementlaufzeit, erstattet es im Voraus bezahlte, ungenutzte Gebühren anteilig. Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund (ohne Kündigungsgrund) während der Abonnementlaufzeit, ist keine Erstattung fällig, und alle ausstehenden Gebühren für den Rest der Abonnementlaufzeit bleiben zahlbar.
13.4 Wirkung der Kündigung
Bei Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung aus irgendeinem Grund: (a) erlöschen alle dem Kunden gewährten Lizenzen sofort; (b) hat der Kunde die Nutzung der Dienste unverzüglich einzustellen und alle Kolsetu-vertraulichen Informationen in seinem Besitz zu löschen oder zurückzugeben; (c) hat jede Partei auf schriftliche Aufforderung die vertraulichen Informationen der anderen Partei zurückzugeben oder deren Vernichtung zu bestätigen; und (d) Kolsetu wird die Kundendaten aufbewahren und für einen Zeitraum von 30 Tagen nach dem Kündigungsdatum zum Export bereitstellen (das "Exportfenster"). Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, den rechtzeitigen Export seiner Daten innerhalb des Exportfensters sicherzustellen. Nach Ablauf des Exportfensters wird Kolsetu alle Kundendaten innerhalb weiterer 30 Tage gemäß der Auftragsverarbeitungsvereinbarung löschen. Eine schriftliche Bestätigung der Löschung ist auf Anfrage erhältlich. Kolsetu haftet nicht für Kundendaten, die nicht innerhalb des Exportfensters exportiert wurden. Wenn Kolsetu aus wichtigem Grund aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Kunden kündigt, behält sich Kolsetu das Recht vor, das Exportfenster auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzeitraum zu verkürzen. Die Kündigung berührt keine bereits entstandenen Rechte oder Pflichten einer Partei.
13.5 Fortgeltung
Die folgenden Abschnitte bleiben nach Beendigung oder Ablauf des Vertrages in Kraft: Abschnitt 1 (Definitionen), Abschnitt 4 (Lizenzgewährung – nur Beschränkungen), Abschnitt 7 (Geistiges Eigentum), Abschnitt 8 (Vertraulichkeit), Abschnitt 9 (Datenschutz), Abschnitt 11 (Haftungsbeschränkung), Abschnitt 12 (Schadloshaltung), Abschnitt 13.4 (Wirkung der Beendigung), Abschnitt 14 (Anwendbares Recht und Streitbeilegung) und alle anderen Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortgelten sollen.
14. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Diese AGB und der Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder im Zusammenhang damit ergeben, für einen Zeitraum von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung einer Partei, die die Streitigkeit benennt, durch gütliche Verhandlungen in gutem Glauben beizulegen. Können Streitigkeiten innerhalb dieses Zeitraums nicht beigelegt werden, gilt das folgende Forum:
Self-Serve-Kunden: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten sind die Gerichte in Hamburg, Deutschland, unabhängig vom Sitz oder Wohnsitz des Kunden.
Enterprise-Kunden mit Sitz oder Hauptgeschäftssitz in Deutschland: Ausschließlicher Gerichtsstand sind die Gerichte in Hamburg, Deutschland.
Enterprise-Kunden mit Sitz oder Hauptgeschäftssitz außerhalb Deutschlands: Die Streitigkeit wird endgültig gemäß der Schiedsgerichtsordnung des Vienna International Arbitral Centre (VIAC) beigelegt. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Wien, Österreich. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes oder das VIAC bestimmt, dass die Komplexität der Streitigkeit drei Schiedsrichter erfordert. Der Schiedsspruch ist für beide Parteien endgültig und bindend.
Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei einstweilige oder dringende Unterlassungsansprüche bei jedem zuständigen Gericht beantragen, um einen irreparablen Schaden zu verhindern – einschließlich des Schutzes von Rechten an geistigem Eigentum oder vertraulichen Informationen –, unbeschadet des Streitbeilegungsmechanismus gemäß dem Vorstehenden und ohne dass dies eine Verzichtserklärung auf das Schiedsverfahren darstellt.
15. Allgemeines
15.1 Vollständigkeitsklausel
Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf seinen Gegenstand dar und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Verständnisse, Verhandlungen und Zusicherungen, ob schriftlich oder mündlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen und haben keine Wirkung.
15.2 Änderungen
Kolsetu kann diese AGB jederzeit ändern. Bei nicht wesentlichen Änderungen – einschließlich redaktioneller Korrekturen, Klarstellungen oder Änderungen, die zur Einhaltung des geltenden Rechts erforderlich sind – treten die geänderten AGB mit der Veröffentlichung auf www.kolsetu.com und schriftlicher Benachrichtigung des Kunden in Kraft. Bei wesentlichen Änderungen – d. h. solchen, die die materiellen Rechte oder Pflichten des Kunden, den Umfang der Lizenz, die Haftungsobergrenze oder die Gebührenstruktur ändern – treten die geänderten AGB zu Beginn der nächsten Verlängerungsperiode des Abonnementzeitraums des Kunden in Kraft, vorausgesetzt, Kolsetu hat mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich benachrichtigt. Akzeptiert der Kunde eine wesentliche Änderung nicht, kann er den Vertrag mit Wirkung zum Ende des jeweils aktuellen Abonnementzeitraums durch schriftliche Mitteilung vor dem Verlängerungsdatum kündigen; die fortgesetzte Nutzung nach dem Verlängerungsdatum gilt als Annahme.
15.3 Abtretung
Der Kunde darf den Vertrag oder Rechte oder Pflichten daraus nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Kolsetu abtreten oder übertragen. Kolsetu kann den Vertrag ohne Zustimmung im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme, Umstrukturierung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller seiner Vermögenswerte abtreten, vorausgesetzt, der Erwerber übernimmt alle Verpflichtungen von Kolsetu aus dem Vertrag. Jede versuchte Abtretung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist nichtig.
15.4 Mitteilungen
Alle formellen Mitteilungen im Rahmen des Vertrages sind schriftlich zu erfolgen und per E-Mail oder Kurier an die im Bestellformular angegebenen Adressen oder, für Self-Serve-Kunden, an die registrierte E-Mail-Adresse des Kontos und an legal@kolsetu.com zu übermitteln. Per E-Mail versandte Mitteilungen gelten am Tag der Übermittlung als erhalten, es sei denn, der Absender erhält eine automatische Benachrichtigung über fehlgeschlagene Zustellung.
15.5 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen (außer Zahlungsverpflichtungen), soweit diese durch Umstände verursacht werden, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Epidemien oder Pandemien, Krieg, zivile Unruhen, Cyberangriffe durch nicht verbundene Dritte oder bindende Maßnahmen einer staatlichen oder behördlichen Stelle, vorausgesetzt, die betroffene Partei: (a) benachrichtigt die andere Partei unverzüglich; (b) unternimmt zumutbare Anstrengungen, die Auswirkungen zu mindern und die Leistung wieder aufzunehmen; und (c) hält die andere Partei über ihre Fortschritte auf dem Laufenden. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag mit schriftlicher Mitteilung ohne Haftung kündigen, wobei der Kunde für tatsächlich erhaltene Gebühren für Dienstleistungen haftbar bleibt.
15.6 Verzicht
Kein Versäumnis oder keine Verzögerung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts aus dem Vertrag stellt einen Verzicht auf dieses Recht dar. Ein Verzicht auf einen bestimmten Verstoß stellt keinen Verzicht auf einen nachfolgenden oder anderen Verstoß dar. Alle Verzichtserklärungen müssen schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.
15.7 Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung des Vertrages von einem zuständigen Gericht oder Schiedsgericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird diese Bestimmung auf das unbedingt erforderliche Minimum geändert, um sie durchsetzbar zu machen, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft.
15.8 Verhältnis der Parteien
Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer. Nichts im Vertrag begründet eine Partnerschaft, ein Joint Venture, eine Agentur, eine Franchise oder ein Anstellungsverhältnis zwischen den Parteien. Keine Partei ist befugt, die andere zu binden oder in ihrem Namen Verpflichtungen einzugehen.
15.9 Rechte Dritter
Der Vertrag verleiht keine Rechte oder Rechtsmittel an Dritte. Kein Dritter darf eine Bestimmung des Vertrages nach geltendem Recht durchsetzen.
15.10 Sprache und Übersetzungen
Diese AGB werden in englischer und deutscher Sprache zur Verfügung gestellt, wobei beide auf rechtliche Genauigkeit geprüft wurden. Der englische Text ist die maßgebliche Fassung für alle Zwecke, einschließlich Auslegung, Streitbeilegung und Durchsetzung. Übersetzungen in andere Sprachen können nur zur Erleichterung des Verständnisses veröffentlicht werden und haben keine rechtliche Wirkung. Im Falle von Inkonsistenzen zwischen dem englischen Text und einer Übersetzung hat der englische Text Vorrang.
16. Kontakt
Für vertragliche Anfragen wenden Sie sich bitte an:
Unternehmen | Kolsetu GmbH |
Adresse | Gaensemarkt 33, 20354 Hamburg, Deutschland |
Handelsregister | Amtsgericht Hamburg HRB 191266 |
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