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Sehen Sie, wie Elba Anrufe, WhatsApp und SMS für regulierte Teams bearbeitet — unverbindlich.
Gültig ab: 11. März 2026
Diese Servicebedingungen gelten ausschließlich für Unternehmenskunden, die ein Bestellformular mit Kolsetu abgeschlossen haben. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind Teil der dort definierten Vereinbarung. Im Falle eines Konflikts zwischen diesen Servicebedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben diese Servicebedingungen für produktspezifische Angelegenheiten Vorrang. Alle hier verwendeten, aber nicht definierten Begriffe in Großbuchstaben haben die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Datenverarbeitungsvereinbarung festgelegten Bedeutungen.
Elba ist eine cloudbasierte KI-Sprachautomatisierungsplattform, die für regulierte Unternehmen entwickelt wurde. Sie automatisiert Geschäftskommunikations-Workflows mithilfe von KI-Sprachagenten, Omnichannel-Orchestrierung und tiefer Integration in Unternehmenssysteme. Elba wird ausschließlich als SaaS-Dienst angeboten; es wird keine Software auf den Systemen des Kunden installiert.
Kernfunktionen umfassen:
KI-Sprachautomatisierung: eingehende und ausgehende KI-Sprachagenten für Kundenservice, Terminvereinbarung, Triage und Workflow-Automatisierung
Omnichannel-Orchestrierung: einheitliche Verwaltung von Kundeninteraktionen über Sprache, SMS, E-Mail, Live-Chat und WhatsApp
Echtzeit-Datenerfassung: Live-Datenabruf aus und Rückschreibung in verbundene Unternehmenssysteme während KI-gesteuerter Interaktionen
Konversationsanalysen: vollständige Interaktionstranskription, Intent-Klassifizierung, Sentiment-Analyse und konfigurierbare Berichts-Dashboards
Unternehmensintegrationen: native Konnektoren für Salesforce (CRM), SAP (ERP) und Microsoft Dynamics 365; REST-API und Webhook-Framework für benutzerdefinierte Integrationen
Agent Assist: KI-gestützte Echtzeit-Unterstützung und Wissensbereitstellung für menschliche Agenten, die Eskalationen bearbeiten
Neue Funktionen und Möglichkeiten werden auf unserer Homepage dokumentiert. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesen Servicebedingungen und der technischen Dokumentation hat die technische Dokumentation für produktspezifische Parameter Vorrang.
2.1 Vorbehaltlich der Zahlung der Gebühren und der Einhaltung der Vereinbarung gewährt Kolsetu dem Kunden für die Abonnementlaufzeit ein beschränktes, nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, auf die Elba-Plattform für die eigenen internen Geschäftszwecke des Kunden zuzugreifen und diese zu nutzen, in dem im Bestellformular festgelegten Umfang und Konfiguration. Diese Lizenz ergänzt und ersetzt nicht die Lizenzgewährung in Abschnitt 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.2 Die Lizenz berechtigt zur Nutzung der Plattform in der im Bestellformular festgelegten Konfiguration, einschließlich Sprachkanälen, Benutzerlizenzen, aktivierten Modulen und Integrationskonnektoren. Jeder zusätzliche Sprachkanal, Benutzerlizenz oder Modul erfordert eine schriftliche Lizenzverlängerung, die in einem ergänzenden Bestellformular vereinbart wird.
2.3 Alle Unternehmenskunden erhalten Zugang zu allen Plattformkanälen und Modulen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der Elba-Plattform verfügbar sind, vorbehaltlich der im Bestellformular festgelegten Stufe und Kapazitätsgrenzen. Die Verfügbarkeit von Funktionen und etwaige Einschränkungen für bestimmte Stufen sind im Bestellformular dokumentiert.
2.4 Die Nutzung der Plattform als Managed Service Bureau – d. h. der Betrieb der Plattform im Auftrag von Dritten, die nicht der Kunde sind – erfordert eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit Kolsetu und ist nicht von dieser Lizenz abgedeckt.
Elba wird auf einer Enterprise-Cloud-Infrastruktur gehostet. Die Standardbereitstellung ist Microsoft Azure (West Europe / Germany West Central). Wo betrieblich erforderlich oder im Bestellformular vereinbart, kann Kolsetu auf alternativen Cloud-Infrastrukturanbietern, einschließlich Amazon Web Services, bereitstellen. In allen Fällen werden die für den Kunden geltende Bereitstellungsregion und der Cloud-Anbieter im Bestellformular angegeben. Die gesamte primäre Datenspeicherung und KI-Inferenzverarbeitung findet innerhalb der im Bestellformular angegebenen Region und Infrastruktur oder innerhalb der Standard-EU-Azure-Region statt, sofern keine Alternative angegeben ist. Kolsetu wird die geltenden lokalen Datenschutz- und Datenresidenzgesetze in der Gerichtsbarkeit der vereinbarten Bereitstellungsregion einhalten. Infrastruktur-Compliance-Zertifizierungen und Sicherheitsbewertungen für den jeweiligen Anbieter sind auf Anfrage erhältlich.
Die Konnektivität der Sprachkanäle wird über Twilio bereitgestellt. Wenn der Kunde seinen eigenen SIP-Trunk oder einen Drittanbieter für Telekommunikationsdienste konfiguriert, ist Kolsetu nicht für die Datenresidenz, Sicherheitspraktiken oder Serviceverfügbarkeit dieses Anbieters verantwortlich, und daraus resultierende Ausfallzeiten zählen nicht gegen die Verfügbarkeitszusage in Abschnitt 4.
Die KI-Inferenz wird hauptsächlich über Azure OpenAI Service (Microsoft Ireland Operations Limited) bereitgestellt. Zusätzliche KI-Subprozessoren sind in Anhang I-C der Datenverarbeitungsvereinbarung aufgeführt. Serviceunterbrechungen, die durch KI-Subprozessoren verursacht werden, werden als Ausnahmen gemäß Abschnitt 4.2 klassifiziert und zählen nicht gegen die Verfügbarkeitszusage. Kolsetu wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um Failover oder Abhilfemaßnahmen zu implementieren, wo dies technisch machbar ist.
Die maßgebliche Liste der Subprozessoren ist in Anhang I-C der Datenverarbeitungsvereinbarung aufgeführt. Kolsetu wird die Subprozessorenänderungen gemäß der Datenverarbeitungsvereinbarung im Voraus ankündigen.
Kolsetu verpflichtet sich zu einer Plattformverfügbarkeit von 99,95 %, gemessen auf Monatsbasis im rollierenden Kalendermonat, ausgenommen Ausnahmen gemäß Abschnitt 4.2. Die Verfügbarkeit wird in Fünf-Minuten-Intervallen über alle Kernplattformfunktionen gemessen. Die Verfügbarkeitszusage gilt für die Elba-Plattform selbst und erstreckt sich nicht auf Drittanbieterdienste, Integrationen oder die eigene Infrastruktur des Kunden.
Die folgenden Punkte sind von den Verfügbarkeitsberechnungen ausgeschlossen und stellen keine Ausfallzeiten im Sinne dieses Abschnitts 4 dar ("Ausnahmen"):
Geplante Wartungsarbeiten, die dem Kunden gemäß Abschnitt 4.4 mitgeteilt werden
Ausfälle, die durch Fehler in der Kundenkonfiguration, durch vom Kunden veranlasste Aktionen oder durch Missbrauch der Plattform verursacht werden
Ausfälle oder Beeinträchtigungen von Drittanbietern außerhalb der direkten Kontrolle von Kolsetu, einschließlich, aber nicht beschränkt auf KI-Inferenzdienste (Azure OpenAI, Anthropic oder andere KI-Subprozessoren), Telekommunikationsanbieter und Kommunikations-APIs
Cyberangriffe, DDoS-Angriffe oder andere böswillige Handlungen Dritter, die sich gegen die Infrastruktur von Kolsetu oder seiner Subprozessoren richten
Höhere Gewalt gemäß Abschnitt 15.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ausfälle des eigenen Netzwerks, der Internetverbindung oder der lokalen Infrastruktur des Kunden
Zugangssperrung durch Kolsetu wegen Zahlungsverzugs gemäß Abschnitt 6.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wenn die monatliche Verfügbarkeit (ausgenommen Ausnahmen) in einem Kalendermonat unter 99,95 % fällt, kann der Kunde gemäß der nachstehenden Tabelle einen Service Credit beantragen. Credits werden als Prozentsatz der jährlichen Abonnementgebühr des Kunden berechnet (ausgenommen nutzungsabhängige Gebühren und Käufe von Kreditpaketen). Die Verfügbarkeit wird für jeden Kalendermonat separat gemessen; jeder Monat, in dem ein Mangel auftritt, kann zu einem separaten Kreditanspruch führen.
Monatliche Verfügbarkeit | Gutschrift auf Jahresgebühr | Hinweise |
|---|---|---|
99,50 % – 99,94 % | 3 % der jährlichen Abonnementgebühr | Geringfügiger Mangel |
99,00 % – 99,49 % | 5 % der jährlichen Abonnementgebühr | Erheblicher Mangel |
Unter 99,00 % | 8 % der jährlichen Abonnementgebühr | Schwerwiegender Mangel |
Credits unterliegen den folgenden Bedingungen:
Der Kunde muss einen schriftlichen Kreditanspruch an legal@kolsetu.com innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Kalendermonats, in dem der Mangel aufgetreten ist, einreichen. Nach Ablauf dieser Frist eingereichte Ansprüche verfallen, unabhängig von der Anzahl oder Schwere der Mängel in diesem Monat.
Credits werden als Reduzierung auf die nächste jährliche Verlängerungsrechnung des Kunden angewendet. Credits sind nicht in bar einlösbar und nicht übertragbar.
Der maximale Gesamtbetrag der Service Credits für alle Ansprüche in einem rollierenden 12-Monats-Zeitraum darf 8 % der jährlichen Abonnementgebühr nicht überschreiten, unabhängig von der Anzahl der Kalendermonate, in denen ein Mangel aufgetreten ist, oder der Schwere dieser Mängel. Sobald die Obergrenze von 8 % erreicht ist, fallen für den Rest dieses 12-Monats-Zeitraums keine weiteren Credits mehr an.
Credits sind das alleinige und ausschließliche finanzielle Rechtsmittel des Kunden für Verfügbarkeitsmängel, außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens von Kolsetu.
Credits sind nicht verfügbar, wenn der Mangel ganz oder teilweise durch eine Ausnahme verursacht wurde.
Unter normalen Betriebsbedingungen führt Kolsetu Wartungs- und Sicherheitspatches ohne geplante Ausfallzeiten durch. Wenn eine Ausfallzeit erforderlich ist, wird Kolsetu das Wartungsfenster mindestens 48 Stunden im Voraus an den benannten Ansprechpartner des Kunden kommunizieren und wird nicht fortfahren, bis der Kunde den Empfang bestätigt hat. Wartungsfenster werden, wo betrieblich machbar, außerhalb der Kern-Geschäftszeiten (Montag–Freitag 09:00–18:00 CET/CEST) geplant. Geplante Wartungen, die gemäß diesem Abschnitt kommuniziert und bestätigt wurden, zählen nicht als Ausfallzeit und lösen keine Service-Gutschriften aus. Notwendige Sicherheitspatches können ohne Vorankündigung bereitgestellt werden, wenn eine Verzögerung ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen würde; Kolsetu wird den Kunden so bald wie vernünftigerweise praktikabel nach der Bereitstellung benachrichtigen. Notfall-Patches erfordern keine vorherige Bestätigung durch den Kunden, aber Kolsetu wird sich bemühen, die Service-Auswirkungen zu minimieren.
Wichtige Plattform-Releases werden mindestens eine Woche im Voraus über Release Notes auf unserer Homepage kommuniziert, einschließlich Migrationsanleitungen, wo zutreffend. Enterprise-Kunden erhalten eine Migrationsfrist von bis zu einem Kalendermonat vor der automatischen Migration zur neuesten Hauptversion. Kleinere Releases und Patches werden ohne Migrationsfrist bereitgestellt.
Unbeschadet anderer Rechte kann der Kunde den Vertrag schriftlich kündigen, wenn: (a) die monatliche Verfügbarkeit (ausgenommen Ausnahmen) in drei oder mehr Kalendermonaten innerhalb eines rollierenden Sechsmonatszeitraums unter 99,00 % fällt; oder (b) die monatliche Verfügbarkeit in einem einzelnen Kalendermonat unter 95,00 % fällt. Dieses Kündigungsrecht ist das einzige Rechtsmittel des Kunden für anhaltende Nichtverfügbarkeit über den Service-Gutschriften-Mechanismus in Abschnitt 4.3 hinaus, außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens von Kolsetu.
Jede Elba-Instanz beinhaltet Frida, den eingebetteten KI-Support-Assistenten von Kolsetu. Frida ist 24/7 innerhalb der Plattform verfügbar und bietet sofortige First-Line-Unterstützung für Workflow-Konfiguration, Plattform-Navigation, Fehlerbehebung bei benutzerbezogenen Problemen und Anleitungen zu Plattformfunktionen. Der Kunde sollte sich in erster Instanz an Frida wenden, um alltägliche operative Fragen zu klären, bevor er sich an das menschliche Support-Team von Kolsetu wendet. Fridas Antworten basieren auf der aktuellen Plattformdokumentation und stellen keine vertraglichen Verpflichtungen dar.
Alle an das Support-Team von Kolsetu übermittelten Vorfälle werden gemäß der folgenden Tabelle nach Priorität klassifiziert. Die Prioritätsklassifizierung wird von Kolsetu nach eigenem Ermessen auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Einreichung vom Kunden bereitgestellten Informationen festgelegt.
Priorität | Definition | Beispiele | Erste Reaktion | Abdeckung |
|---|---|---|---|---|
P0 | Plattformweiter Ausfall – Dienste vollständig nicht verfügbar | Gesamte Plattform ausgefallen, alle Kunden betroffen | 30 Minuten | 24/7 |
P1 | Kritische Verschlechterung – Kernfunktionalität für den Kunden stark beeinträchtigt | Sprachagenten funktionsunfähig, Omnichannel-Routing fehlgeschlagen, Datenerfassung defekt | 30 Minuten | 24/7 |
P2 | Erhebliche Beeinträchtigung – nicht kritische Funktion nicht verfügbar oder beeinträchtigt | Reporting-Dashboard nicht verfügbar, Integration verzögert, Analysen werden nicht aktualisiert | 2 Stunden | Geschäftszeiten |
P3 | Kleinere Störung – begrenzte Auswirkungen, Workaround verfügbar | UI-Anzeigeproblem, kleiner Konfigurationsfehler, nicht blockierende API-Anomalie | 2 Stunden | Geschäftszeiten |
P4 | Allgemeine Anfrage oder Funktionsanfrage | Anleitungsfragen, Konfigurationshilfe, Funktionswünsche | 2 Stunden | Geschäftszeiten |
Erste Reaktion bedeutet die Bestätigung durch Kolsetu, dass der Vorfall registriert wurde und aktiv bearbeitet wird. Es ist keine Zusage, den Vorfall innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu beheben. Kolsetu gibt keine Zusagen zu Lösungszeiträumen für Vorfallprioritäten ab, da die Lösungszeiträume von der Art, der Komplexität und der Ursache des Problems abhängen, einschließlich Abhängigkeiten von Drittanbietern. Kolsetu wird regelmäßige Status-Updates zu offenen P0- und P1-Vorfällen bis zur Lösung bereitstellen.
Enterprise-Kunden können Vorfälle und Support-Anfragen über folgende Kanäle einreichen: (a) das Kolsetu-Kundenportal; (b) E-Mail an support@kolsetu.com; oder (c) für P0/P1-Vorfälle der auf dem Bestellformular angegebene Notfallkontakt. P0- und P1-Vorfälle sollten über den Notfallkontaktkanal eingereicht werden, um eine 24/7-Reaktion zu gewährleisten. Vorfälle, die außerhalb des Notfallkanals eingereicht werden, werden möglicherweise außerhalb der Geschäftszeiten nicht innerhalb des P0/P1-Reaktionsziels bearbeitet.
Der Kunde ist verpflichtet: (a) ausreichende Details bei der Einreichung von Vorfällen bereitzustellen, damit Kolsetu das Problem reproduzieren und untersuchen kann; (b) relevantes Personal für die Unterstützung bei Diagnose und Tests zur Verfügung zu stellen; (c) vernünftige Workarounds zu implementieren, die von Kolsetu oder Frida vorgeschlagen werden, wo verfügbar; und (d) Kolsetu umgehend über Änderungen in der Umgebung des Kunden zu informieren, die für einen offenen Vorfall relevant sein könnten. Die Reaktionszeitverpflichtungen von Kolsetu gelten nicht, wenn der Kunde diese Verantwortlichkeiten nicht erfüllt.
6.1 Gebührenstruktur. Die Gebühren des Kunden setzen sich aus zwei unabhängigen Komponenten zusammen: (a) eine jährliche Plattform-Lizenzgebühr für die im Bestellformular ausgewählte Stufe, die zu Beginn jedes Vertragsjahres im Voraus in Rechnung gestellt wird; und (b) der Kauf von Kreditpaketen gemäß Abschnitt 6.3, der zum Zeitpunkt des Kaufs in Rechnung gestellt wird. Es gibt keine Mindestnutzungsverpflichtung. Der Kunde kauft Credits nach Bedarf und nutzt sie in seinem eigenen Tempo.
6.2 Service-Stufen. Elba wird in vier Enterprise-Stufen (S, M, L, XL) angeboten, die sich durch organisatorischen Umfang, Anzahl der Geschäftseinheiten, geografische Reichweite und regulatorische Belastung unterscheiden. Alle Stufen beinhalten den Zugriff auf alle Plattformkanäle und Module. Die geltende Stufe und die jährliche Lizenzgebühr sind im Bestellformular aufgeführt. Die Stufenzuweisung spiegelt das operative Profil des Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wider und wird bei jeder jährlichen Verlängerung überprüft.
6.3 Kreditpakete. Die Plattformnutzung wird in Credits verbraucht. Credits werden separat von der jährlichen Lizenzgebühr in Paketen gekauft. Paketgrößen und Preise pro Credit sind im Bestellformular oder im jeweils gültigen Enterprise-Preisplan von Kolsetu aufgeführt. Der Kunde kann jederzeit während des Vertragsjahres zusätzliche Pakete erwerben. Es besteht keine Verpflichtung zum Kauf einer Mindestanzahl von Paketen. Die Preisgestaltung für Kreditpakete unterliegt nicht dem Gebührenänderungsschutz in Abschnitt 6.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6.4 Kreditpreise. Die Preise pro Credit werden nach Paketgröße auf Basis von Mengenrabatten ermittelt: größere Pakete haben einen niedrigeren Preis pro Credit. Wenn der Kunde im Laufe eines Vertragsjahres mehrere Pakete kauft, bestimmt sich der pro Credit geltende Preis für jedes Paket nach der Größe dieses Pakets zum Zeitpunkt des Kaufs und nicht nach dem kumulierten Volumen. Der jeweils gültige Paketpreisplan von Kolsetu ist auf Anfrage erhältlich.
6.5 Kreditablauf. Kreditpakete verfallen 24 Monate nach dem Kaufdatum. Credits werden nach dem First-In, First-Out (FIFO)-Prinzip verbraucht. Kolsetu benachrichtigt den Kunden, wenn ein Paket innerhalb von 60 Tagen vor Ablauf steht. Abgelaufene Credits verfallen und sind nicht erstattungsfähig.
6.6 Credits bei Upgrade. Wenn der Kunde während des Vertragsjahres auf eine höhere Lizenzstufe wechselt, werden ungenutzte Credits aus zuvor gekauften Paketen vollständig auf die neue Stufe übertragen. Es verfallen keine Credits allein aufgrund eines Stufen-Upgrades.
6.7 Automatische Verlängerung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um aufeinanderfolgende einjährige Abonnementlaufzeiten zu identischen Bedingungen, es sei denn, eine Partei teilt der anderen Partei mindestens 90 Tage vor Ablauf der aktuellen Abonnementlaufzeit schriftlich mit, dass sie nicht verlängern möchte. Diese 90-tägige Kündigungsfrist stellt die Kündigungsfrist aus Bequemlichkeit dar, auf die in Abschnitt 13.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen wird.
6.8 Jährliche Lizenzgebührenindexierung. Die jährliche Plattform-Lizenzgebühr unterliegt bei jeder Verlängerung einer Anpassung um die prozentuale Veränderung des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für Deutschland im Vormonat zuzüglich 2 Prozentpunkte. Kolsetu wird den Kunden mindestens 60 Tage vor dem Verlängerungsdatum über die angepasste Lizenzgebühr informieren. Diese Benachrichtigung gilt als Gebührenänderungsmitteilung gemäß Abschnitt 6.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Akzeptiert der Kunde die angepasste Gebühr nicht, kann er den Vertrag gemäß Abschnitt 6.7 schriftlich vor dem Verlängerungsdatum kündigen. Die Preise für Kreditpakete unterliegen keiner automatischen Indexierung und werden in Abschnitt 6.3 und der Verlängerungsdiskussion gemäß Abschnitt 6.9 geregelt.
6.9 Jährliche Verlängerungsdiskussion. Mindestens 60 Tage vor jedem Verlängerungsdatum wird Kolsetu eine Verlängerungsdiskussion mit dem Kunden einleiten, die Folgendes umfasst: (a) den tatsächlichen Kreditverbrauch im Vertragsjahr; (b) die angemessene Lizenzstufe für das kommende Jahr basierend auf dem aktuellen Betriebsprofil des Kunden; und (c) die erwarteten Kreditbedürfnisse und die bevorzugte Paketstruktur des Kunden. Sofern die Parteien über überarbeitete Bedingungen übereinkommen, werden diese in einem neuen Bestellformular dokumentiert, das vor dem Verlängerungsdatum unterzeichnet wird und ab dem Verlängerungsdatum wirksam wird. Wird vor dem Verlängerungsdatum kein neues Bestellformular unterzeichnet, verlängert sich der Vertrag gemäß Abschnitt 6.7 zu den bestehenden Bedingungen automatisch, die Gebührenanpassung HVPI+2% gemäß Abschnitt 6.8 gilt, und der Kunde kann Kreditpakete zu den dann geltenden Listenpreisen von Kolsetu ohne Mengenrabatt erwerben. Die indikative Preisbasis von Kolsetu für verlängerte Kreditverpflichtungen ist der pro-Kredit-Satz der letzten Paketstufe, die im vorangegangenen Vertragsjahr erreicht oder überschritten wurde und das nachgewiesene Volumen widerspiegelt – die endgültige Preisgestaltung unterliegt jedoch der Verhandlung und dem unterzeichneten Bestellformular.
6.10 Guthaben bei Kündigung. Nicht genutzte Guthaben zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung sind nicht erstattungsfähig, es sei denn, Kolsetu kündigt den Vertrag aus eigenem Ermessen. In diesem Fall erstattet Kolsetu den anteiligen Wert der innerhalb der letzten 24 Monate erworbenen, nicht genutzten Guthaben.
7.1 Nach Vertragsbeendigung oder -ablauf werden Kundendaten gemäß dem Exportfenster und dem Löschverfahren gemäß Abschnitt 13.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abschnitt 4.8 der Datenverarbeitungsvereinbarung behandelt. Der Kunde hat 30 Tage ab dem Kündigungsdatum Zeit, seine Daten über die Exportfunktion der Plattform in maschinenlesbarem Format (JSON oder CSV) zu exportieren. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, den Export innerhalb dieses Zeitraums zu initiieren und abzuschließen.
7.2 Nach Ablauf des Exportfensters wird Kolsetu alle Kundendaten innerhalb weiterer 30 Tage gemäß der Datenverarbeitungsvereinbarung löschen. Eine schriftliche Bestätigung der Löschung ist auf Anfrage unter privacy@kolsetu.com erhältlich.
7.3 Fordert der Kunde eine sofortige Löschung vor oder zum Zeitpunkt der Kündigung an, wird Kolsetu: (a) die Umgebung des Kunden deaktivieren, sodass die Daten unzugänglich sind; und (b) die endgültige Löschung innerhalb von fünf (5) Werktagen abschließen. Eine sofortige Löschung führt zum Verfall des Exportfensters; der Kunde ist allein dafür verantwortlich, alle erforderlichen Daten vor der Anforderung einer sofortigen Löschung zu extrahieren.
7.4 Gesetzliche Aufbewahrung. Nichts in diesem Abschnitt verpflichtet Kolsetu zur Löschung von Daten, deren Aufbewahrung nach geltendem Recht erforderlich ist. Für gesetzliche Zwecke aufbewahrte Daten werden ausschließlich zur Einhaltung von Vorschriften verarbeitet und sind für den operativen Einsatz nicht zugänglich.
8.1 Aufbewahrung von Sprachaufzeichnungen. Sprachaufzeichnungen, die über die Elba-Plattform verarbeitet werden, werden für den vom Kunden in den Plattform-Einstellungen konfigurierten Zeitraum aufbewahrt, mit einem Standardmaximum von 90 Tagen, sofern keine längere Frist im Bestellformular vereinbart ist. Gesprächstranskripte und Interaktionsanalysen werden für die Dauer des Vertrags aufbewahrt, es sei denn, der Kunde konfiguriert eine frühere Löschung. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, Aufbewahrungsfristen festzulegen, die seinen rechtlichen und regulatorischen Verpflichtungen entsprechen. Kolsetu wird Sprachaufzeichnungen nach Ablauf der konfigurierten Aufbewahrungsfrist automatisch löschen.
8.2 Zustimmung zur Aufzeichnung. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, alle geltenden Gesetze einzuhalten, die die Aufzeichnung von Sprachinteraktionen in seiner Gerichtsbarkeit und in den Gerichtsbarkeiten seiner Endkunden regeln, einschließlich der Einholung der erforderlichen Zustimmung gemäß geltendem Telekommunikationsrecht, der DSGVO und branchenspezifischen Vorschriften (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Aufzeichnungspflichten im Finanzdienstleistungssektor). Kolsetu stellt die technische Möglichkeit zur Aufzeichnung bereit; die Compliance-Verpflichtungen als Betreiber liegen beim Kunden.
8.3 Ausschluss von KI-Training. Weder Kolsetu noch einer seiner Unterauftragnehmer wird personenbezogene Daten des Kunden – einschließlich Sprachaufzeichnungen, Transkripte oder daraus abgeleitete Daten – zum Trainieren, Feinabstimmen oder Verbessern von KI- oder maschinellen Lernmodellen für allgemeine Zwecke verwenden. Diese Einschränkung ist in Abschnitt 4.5.1 der Datenverarbeitungsvereinbarung festgelegt und wird durch diese geregelt.
8.4 Automatisierte Entscheidungsfindung. Die Elba-Plattform bietet KI-gestützte Automatisierungsfunktionen, einschließlich Anrufweiterleitung, Intent-Klassifizierung und Workflow-Auslösung. Der Kunde ist als Betreiber dieser Funktionen im Sinne des EU AI Acts und von Art. 22 DSGVO allein dafür verantwortlich zu bestimmen, ob seine Nutzung dieser Funktionen eine Hochrisiko-KI-Nutzung oder eine automatisierte Entscheidungsfindung mit rechtlichen oder ähnlich erheblichen Auswirkungen auf Einzelpersonen darstellt, und die erforderliche menschliche Aufsicht, Schutzmaßnahmen, Transparenzmaßnahmen oder Zustimmungsmechanismen zu implementieren. Kolsetu stellt die technische Möglichkeit bereit; die regulatorischen Compliance-Verpflichtungen als Betreiber liegen beim Kunden.
8.5 WhatsApp-Kanal. Aktiviert der Kunde den WhatsApp-Kanal, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass seine Endkunden über die Nutzung von WhatsApp für die Kommunikation informiert werden und dass diese Nutzung den geltenden Nutzungsbedingungen von Meta und allen geltenden Gesetzen entspricht.
9.1 Kolsetu kann Funktionen der Elba-Plattform von Zeit zu Zeit aktualisieren, modifizieren, verbessern oder einstellen. Für Modifikationen, die bestehende Funktionalitäten, auf die sich Unternehmenskunden verlassen, wesentlich entfernen oder reduzieren, wird Kolsetu mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich informieren. Kolsetu wird die Kernfunktionalität der Plattform während einer bezahlten Abonnementlaufzeit nicht wesentlich reduzieren, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden.
9.2 „Kernfunktionalität der Plattform“ bezeichnet die in Abschnitt 1 dieser Servicebedingungen zum Datum der Unterzeichnung des Bestellformulars beschriebenen Fähigkeiten, wie sie in der jeweils gültigen technischen Dokumentation auf unserer Homepage dokumentiert sind. Änderungen an der technischen Implementierung, der zugrunde liegenden Infrastruktur oder den KI-Modellen, die zur Bereitstellung der Funktionalität verwendet werden, stellen keine Reduzierung der Kernfunktionalität dar, sofern das funktionale Ergebnis im Wesentlichen erhalten bleibt.
9.3 Schlägt Kolsetu eine Modifikation vor, die die Funktionalität wesentlich reduziert, und widerspricht der Kunde diesbezüglich vernünftigerweise, werden die Parteien in gutem Glauben verhandeln. Kommt innerhalb von 30 Tagen keine Einigung zustande, kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zum Ende der jeweils laufenden Abonnementlaufzeit ohne Strafe kündigen.
10.1 Kolsetu unterhält einen dokumentierten Business Continuity Plan (BCP) und Disaster Recovery Plan (DRP), der die Elba-Plattform und die unterstützende Infrastruktur abdeckt. Diese Pläne werden mindestens jährlich und nach jeder wesentlichen Änderung der Plattformarchitektur oder Hosting-Infrastruktur überprüft und aktualisiert.
10.2 Kolsetu führt mindestens einmal pro Kalenderjahr Notfallwiederherstellungstests durch. Wiederherstellungszeit- und Wiederherstellungspunktziele werden intern definiert und sind für Unternehmenskunden auf Anfrage unter security@kolsetu.com erhältlich, vorbehaltlich der Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung.
10.3 Im Falle, dass Kolsetu seinen BCP oder DRP im Zusammenhang mit einer Störung, die die Instanz des Kunden betrifft, einsetzt, wird Kolsetu: (a) den designierten Kontakt des Kunden innerhalb von 1 Stunde nach der Erklärung benachrichtigen; (b) mindestens alle 2 Stunden Statusaktualisierungen bereitstellen, bis der normale Service wiederhergestellt ist; und (c) innerhalb von 5 Werktagen nach der Behebung einen schriftlichen Bericht nach dem Vorfall bereitstellen, einschließlich Ursachenanalyse und Korrekturmaßnahmen.
10.4 Die Infrastrukturanbieter von Kolsetu unterhalten unabhängig voneinander eigene Kapazitäten für Geschäftskontinuität, Notfallwiederherstellung und Resilienz. Details sind auf Anfrage erhältlich.
11.1 Kolsetu unterhält ein Informationssicherheitsmanagementprogramm, das die Elba-Plattform und die unterstützende Infrastruktur abdeckt. Sicherheitsdokumentation ist für Unternehmenskunden auf Anfrage unter security@kolsetu.com erhältlich, vorbehaltlich der Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung und nach Ermessen von Kolsetu hinsichtlich des Umfangs der Offenlegung.
11.2 Unternehmenskunden können eine gezielte operative Inspektion vereinbarter Plattformkontrollen nicht öfter als einmal pro Kalenderjahr beantragen, vorbehaltlich einer mindestens 30-tägigen schriftlichen Vorankündigung an legal@kolsetu.com. Inspektionen werden so durchgeführt, dass die Störung des Betriebs von Kolsetu und anderer Kunden minimiert wird. Der Kunde trägt seine eigenen Kosten; Kolsetu kann angemessene Kosten für Zeit und Ressourcen berechnen, die über die Bereitstellung von Standarddokumentation hinausgehen.
11.3 Kolsetu wird mit jeder zuständigen Aufsichts- oder Regulierungsbehörde kooperieren, die im Zusammenhang mit den regulatorischen Verpflichtungen des Kunden Informationen über die Dienste anfordert, vorausgesetzt, Kolsetu erhält eine vorherige schriftliche Mitteilung vom Kunden und hat eine angemessene Gelegenheit, den Umfang einer solchen Anforderung zu prüfen. Auditrechte in Bezug auf Datenschutzangelegenheiten werden ausschließlich durch Abschnitt 4.9 der Datenverarbeitungsvereinbarung geregelt.
Diese Servicebedingungen werden in englischer und deutscher Sprache zur Verfügung gestellt, wobei beide auf rechtliche Genauigkeit geprüft wurden. Der englische Text ist für alle Zwecke die maßgebliche Fassung. Die Bestimmungen zur Sprache und Übersetzung in Abschnitt 15.10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in vollem Umfang für diese Servicebedingungen.
Die folgenden Begriffe sind spezifisch für diese Servicebedingungen. Alle anderen großgeschriebenen Begriffe haben die Bedeutungen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Datenverarbeitungsvereinbarung angegeben sind.
Begriff | Definition |
|---|---|
AI Act | EU-Verordnung 2024/1689 über künstliche Intelligenz. |
BCP / DRP | Business Continuity Plan und Disaster Recovery Plan, die von Kolsetu gemäß Abschnitt 10 geführt werden. |
Geschäftszeiten | Montag bis Freitag, 09:00–18:00 CET/CEST, ausgenommen deutsche Feiertage. |
Credit | Eine Verbrauchseinheit, die zur Messung der Aktivität auf der Elba-Plattform für Sprache, Messaging, E-Mail und Workflow-Ausführung verwendet wird, wie im Bestellformular definiert. Die Verbrauchsraten pro Nutzungstyp sind im Bestellformular und in der jeweils gültigen Preisliste von Kolsetu aufgeführt. |
Credit Bundle | Ein vorab erworbener Block von Credits, wie in Abschnitt 6.3 beschrieben. |
Elba | Die Kolsetu AI-Sprachautomatisierungsplattform, einschließlich aller KI-Sprach-, Omnichannel-, Analyse- und Integrationsmodule. |
Ausnahmen | Ereignisse, die gemäß Abschnitt 4.2 von der Verfügbarkeitsberechnung ausgeschlossen sind. |
Exportfenster | Der 30-tägige Zeitraum nach Vertragsbeendigung, in dem Kundendaten zum Export zur Verfügung stehen, wie in Abschnitt 13.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert. |
Frida | Kolsetus eingebetteter KI-Support-Assistent, der in jeder Elba-Instanz für die Erstunterstützung und Anleitung verfügbar ist. |
HVPI | Harmonisierter Verbraucherpreisindex für Deutschland, wie von Eurostat oder dem Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlicht. |
Erstmalige Reaktion | Bestätigung durch Kolsetu, dass ein Vorfall registriert wurde und aktiv bearbeitet wird. Eine erstmalige Reaktion ist keine Zusage, den Vorfall innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu beheben. |
P0–P4 | Prioritätsklassifizierungen von Vorfällen gemäß Abschnitt 5.2. |
Service Credit | Gebührenkredit, der gemäß Abschnitt 4.3 für Verfügbarkeitsdefizite gewährt wird. |
Servicebedingungen | Diese Elba Enterprise Servicebedingungen. |
AGB | Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kolsetu. |